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Impressum / AGB

Ferienhaus Spatzennest

Henry Sperling

Seeblick 6

Tel.: 03981/207160

Handy: +49 (0) 1717138900

E-Mail: henrysperling@gmx.de

 

1.Haftungsbeschränkung

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5. Besondere Nutzungsbedingungen[2]

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

 

Quelle: Disclaimer-Muster von JuraForum.de in Kooperation mit der Anwaltssuche vom Experten-Branchenbuch.de.

 

Hier geht es zu den ausführlichen Datenschutzbestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Ferienhaus Spatznnest, bezeichnet das Online-Angebot www.ferienhaus-spatzennest.de vertreten durch Henry Sperling, Seeblick 6, 17237 Userin

 

Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnung in Großzerlang regelt sich gemäß §565 BGB.

 

§.1

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

§.2

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

 

§.3

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

 

§4.

Stornierung der Mietvereinbarung: Bei Rücktritt ist eine Ausfallentschädigung fällig, sofern kein Ersatzmieter gestellt werden kann( bis 10 Wochen vor Mietbeginn 50€ bis 4 Wochen vor Mietbeginn 75% der Mietsumme). Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§5.

Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Der Samstag ist An- und Abreisetag. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen(oder nach Vereinbarung), um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

 

§6.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

 

§7.

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

 

§8.

Nach schriftlicher Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 100,-€ je gebuchter Woche zu entrichten, der Restbetrag muss 10 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein oder am Anreisetag in bar entrichtet werden.

 

§9.

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

 

§10.

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Neuruppin. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

 

§11.

Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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